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Schiesspflicht 2023

 

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. 2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

 

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

 

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

 

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.

 

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

 

Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.

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 Nächste Obligatorische Übungen

 

 

Die Daten werden im Anschluss an die Generalversammlung an dieser Stelle publiziert 

 

 

 

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Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

 

- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten

- Dienstbüchlein

- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis

- Amtlicher Ausweis

- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug

- Persönlicher Gehörschutz

 

 

Programm:

 

5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5

5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4

1 x 2 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4

1 x 3 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4

1 x 5 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4

 

 

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und höchstens 3 Nuller geschossen werden.

 

Wiederholungen bei Nichtbestehen des Obligatorischen Programmes sind möglich. Diese erfolgen mit Kaufmunition zu Lasten des Schützen.